15-Kilometer-Regel Was erlaubt ist - und was nicht

Künftig nur mit triftigem Grund möglich: die Fahrt von Kulmbach nach Bayreuth Foto: red

Sie sorgte bereits vor ihrem Inkrafttreten am Montag für Wirbel: die 15-Kilometer-Regel. Bewohner in Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 dürfen sich ab sofort nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen – jedenfalls nicht ohne triftigen Grund. Was ab jetzt noch erlaubt ist.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder