Zugangsregeln: 2G oder 3G, Kontaktbeschränkungen, Abstandspflichten oder auch eine festgelegte Höchstzahl von Besuchern oder Kunden zum Beispiel in Geschäften fallen vom 3. April an endgültig, sofern sie nicht bereits aufgehoben worden sind.
Hygienekonzepte: Themen wie Desinfektion der Hände, das Tragen von Masken in Innenräumen oder auch der Mindestabstand von 1,50 Meter sind künftig nur noch eine Empfehlung, keine Vorschrift mehr. Auch wer größere betriebliche oder private Feiern ausrichten will, muss sich mit der Frage eines Hygienekonzepts nun nicht mehr befassen. Das kann aber keinen Betrieb und keine Einrichtung, welcher Art auch immer, davon abhalten, sich eigene und dann vielleicht auch striktere Regeln zu geben, an die sich Besucher dann natürlich an diesen Orten halten müssen. Supermärkte etwa können weiterhin von ihren Kunden das Tragen von Masken, ob FFP2- oder medizinischer Masken verlangen. Das liegt nun individuell in den Händen der jeweils Verantwortlichen und wird nicht mehr über staatliche Vorgaben und Vorschriften geregelt.
Der „Corona-Basisschutz“, wie er nun festgelegt wurde, gilt vorerst bis 30. April. Florian Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, hat betont, die Staatsregierung schöpfe aus, was das neuerdings geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz hergibt. Ansonsten betonte Herrmann „Wir setzen bei Corona auf die Balance aus Vorsicht und Normalität.“