Hof/Bayreuth - Während bei der Corona-Pandemie ein leichtes Abebben der dritten Welle von Infektionen zu beobachten ist, sind die Ordnungsämter und Gerichte noch immer gut mit der zweiten Welle beschäftigt. Sie sind dafür verantwortlich, dass die verschiedenen Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz in der Praxis auch durchgesetzt werden und nicht nur gut gemeinte Hinweise bleiben. Oder dass jeder seine eigenen Regeln macht, wie jener Arzt, mit dem das Amtsgericht Hof seine Sitzungswoche eröffnete. Er hatte Einspruch gegen ein Bußgeld von 500 Euro eingelegt, das ihm das Ordnungsamt der Stadt Hof auferlegt hatte. Grund: Er war im Oktober des vorigen Jahres auf dem Hofer Maxplatz von zwei Mitarbeitern des städtischen Ordnungsdienstes angesprochen worden, weil er ohne die an Markttagen vorgeschriebene Mund-Nasen-Maske unterwegs war. Er holte sich dort gerade eine Brotzeit. Wie die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes als Zeugen erklärten, hatte sich der 46-Jährige in keiner Weise kooperativ gezeigt. Da er als Mediziner sehr gut die Aerosolbelastung im Freien einschätzen könne und auf dem Marktplatz kaum noch Menschen unterwegs seien, werde er die Maske auch weiterhin nicht aufsetzen, habe er angekündigt. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als die Personalien des Mediziners zu notieren. Dann sei dieser weitergestapft – ohne Maske.
Corona-Verstöße Wegen der Maske vor den Richter
Joachim Dankbar 04.05.2021 - 16:11 Uhr