Berlin - Aus Infektionsschutzgründen und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz haben Gefängnisleiter eine Impfpflicht für die Insassen und Bediensteten im Justizvollzug gefordert. Angesichts der oftmals „fehlenden Einsicht inhaftierter Menschen in die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygiene- und Schutzregeln, aber auch aufgrund der unterdurchschnittlichen Impfquoten unter den Inhaftierten, bieten Gefängnisse gute Voraussetzungen für die Verbreitung von Infektionskrankheiten“, warnte die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ) am Dienstag.