Bergers Verteidiger Beyer machte deutlich, dass er eine wesentlich kürzere Freiheitsstrafe als neun Jahre für angemessen hielte. Nach seiner Darstellung ist der Zeitraum der vorsätzlichen Steuerhinterziehung viel kürzer, und zwar nur von Mai 2009 bis 2010. "Bis zum Jahr 2009 handelt Herr Berger subjektiv ohne Vorsatz, ab dem Jahr 2009 handelt er mit Vorsatz, und im Jahr 2011 hat er nicht mehr mitgewirkt."
Urteil am Dienstag
Im Mai 2009 hatte das Bundesfinanzministerium ein Schreiben an andere Behörden verschickt, in dem es auf die Cum-Ex-Problematik hinwies und diese Praktik unterbinden wollte. Dass Berger danach trotz dieses Schreibens weitermachte, war auch aus Sicht des Verteidigers ein Fehler. Der Angeklagte habe dann versucht, über verschiedene Verbände Einfluss zu nehmen und das Schreiben des Ministeriums zu entschärfen, damit es mit Cum-Ex doch weitergehen konnte. "Da ging Herr Berger in der Tat an seinem Talent zugrunde."
Beyer relativierte diese Verfehlung allerdings. Denn das damalige Schreiben des Bundesfinanzministeriums sei nicht so eindeutig zu verstehen gewesen wie man es heute im Rückblick denke. Man hätte damals durchaus das Verständnis entwickeln können, dem Gesetzgeber gehe es nicht darum, "hier insgesamt dicht zu machen und die [Gesetzes-]Lücke zu schließen", sondern dass der Gesetzgeber nur eine Verringerung der Steuerausfälle durch Cum-Ex angepeilt habe.
Das Bonner Landgericht will sein Urteil am nächsten Dienstag fällen. Danach muss sich Berger in einem separaten Verfahren vor dem Wiesbadener Landgericht wegen anderer Cum-Ex-Geschäfte weiter verantworten. In diesem Verfahren sind noch bis Ende Januar Verhandlungstermine angesetzt.