Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Bettina Kohlrausch, forderte, die Bundesregierung müsse jetzt zügig handeln und einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen vorlegen, um die Tarifbindung in Deutschland wieder in Richtung 80 Prozent zu bringen.
Arbeitgeber reagieren mit Kritik
Die deutschen Arbeitgeber kritisierten das Urteil, weil weite Teile der Richtlinie bestätigt wurden. Jetzt müsse die Bundesregierung weitere EU-Eingriffe in die Sozialpolitik abwehren, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter.
Aus Sicht des Vorstandsmitglieds des Deutschen Gewerkschaftsbunds Stefan Körzell sei bedauerlich, dass der EuGH die einheitlichen europäischen Kriterien für angemessene Mindestlöhne gekippt habe. Insgesamt zeigten sich die Gewerkschaften jedoch zufrieden. Der EuGH stärke mit dem Urteil die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Zusammenhalt in Europa, so Körzell.
Die dänische Regierung betrachtet das Urteil als Teilerfolg. Er hätte zwar gehofft, dass das EuGH die gesamte Mindestlohnrichtlinie für nichtig erkläre, weil sich die EU nicht in die Lohnregulierung in Dänemark einmischen solle, teilte Dänemarks Arbeitsminister Dybvad mit. Das Urteil bestätige jedoch, dass die Richtlinie in mehreren Punkten zu weit gegangen sei.
Braucht es einen Mindestlohn von 15 Euro in Deutschland?
Unklar ist weiterhin, ob und inwieweit die bereits seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen im Mindestlohngesetz an EU-Recht angepasst werden müssen. Im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie gab es seit längerem die Forderung, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns in Deutschland zahlen. Der mittlere Bruttolohn ist dabei der Lohn, bei dem die eine Hälfte der Beschäftigten mehr und die andere Hälfte der Beschäftigten weniger verdienen. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, bei der Bewertung der Angemessenheit des Lohns solche Referenzwerte zugrunde zu legen. Diese Regelung bleibt auch nach dem EuGH-Urteil bestehen. Bei Verwendung des mittleren Lohns hätte der Mindestlohn in Deutschland nach Gewerkschaftsangaben eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden müssen.