Behördenpräsident Andreas Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen."
Das Kartellamt beruft sich bei seinem Vorgehen auf neue Vorschriften für Digitalkonzerne im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz), die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Die Behörde kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.
Das Abmahnschreiben ging an drei Adressaten: Neben der Konzernmutter Alphabet in Mountain View in Kalifornien erhielten auch die Google Ireland Ltd. in Dublin sowie die Google Germany GmbH in Hamburg einen Brief aus Bonn.
Google erklärte, Ziel des Unternehmens sei es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer an erster Stelle stünden und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllten. "Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen."