Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel-Koalition 2023 das Wahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in dieser Woche entschieden hat – und muss deshalb überarbeitet werden. Welche Auswirkung dieses Urteil hat, erklärt der aus Oberfranken stammende Demokratieforscher Wolfgang Merkel im Gespräch mit unserer Zeitung.
Demokratieforscher: „Karlsruhe ohrfeigt nicht“
Kerstin Dolde 04.08.2024 - 13:00 Uhr