Bewohner der Region dürfen nur noch aus triftigen Gründen ihre Wohnungen verlassen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten neuen Verordnung des Kreises hervorgeht. Dazu zählen unter anderem Arztbesuche, Einkäufe, der Besuch der Schule oder Kita die Berufsausübung. Die schärferen Regeln, zu denen auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Orten gehört, gelten bis 31. März.