Bamberg/Haßfurt - Das Urteil, das ein Bußgeld von 3000 Euro vorsieht, sei damit bestätigt.
Der Musiker Angelo Kelly ist mit einer Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeld für einen Auftritt seines jüngsten Sohnes gescheitert. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg habe diese als unbegründet verworfen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.
Bamberg/Haßfurt - Das Urteil, das ein Bußgeld von 3000 Euro vorsieht, sei damit bestätigt.
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Kelly hatte im Februar das Bußgeld vom Amtsgericht Haßfurt auferlegt bekommen, weil der Bühnenauftritt seines Sohns William gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe.
Der 39-Jährige, der selbst als Kind mit der Kelly Family vor Publikum auftrat, legte Rechtsbeschwerde ein. "Die Nachprüfung des Urteils des Amtsgerichts habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben", sagte der Gerichtssprecher.
Im Sommer 2019 stand der damals vierjährige William bei einem Open-Air-Konzert auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken mindestens eine halbe Stunde lang auf der Bühne. Der Auftritt endete gegen 20.20 Uhr. Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge dürfen Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei Musikaufführungen zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich mitwirken - aber nur in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr.
Kelly erhielt daher von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bußgeldbescheid, zunächst in Höhe von 5000 Euro. Da Kelly Einspruch eingelegt hatte, kam es im Februar vor dem Amtsgericht Haßfurt zur Gerichtsverhandlung.
Im Juni wurde ein Verfahren wegen eines anderen Auftritts von William vom Juli 2019 eingestellt: Kelly hätte ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro zahlen sollen. Laut Amtsgericht Düsseldorf war es unklar, ob es sich dabei tatsächlich um ein Dienstverhältnis im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes gehandelt habe. Nach Aussage von Kellys Anwalt dauerte der Auftritt in Dinslaken (NRW) ein bis drei Minuten lang. Kelly musste allerdings 500 Euro Bußgeld für zwei andere Sprösslinge zahlen, die bei dem Konzert aufgetreten waren.
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