München (dpa/lby) - Zugang zum Einzelhandel nur noch für Geimpfte und Genesene, Geisterspiele unter anderem in der Fußball-Bundesliga: Diese und weitere Verschärfungen der Corona-Regeln hat das bayerische Kabinett am Freitag beschlossen. "Die neue Welle ist angeknackst, aber sie ist noch nicht endgültig gebrochen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und betonte: "Die Inzidenz muss runter und die Intensivbetten müssen entlastet werden." Deshalb müsse man handeln.
Die neuen Regelungen, die teils schon von diesen Samstag an gelten, sowie weitere Kabinettsbeschlüsse und Ankündigungen im Überblick:
2G im Handel: Im bayerischen Einzelhandel haben vom kommenden Mittwoch (8. Dezember) an nur noch Geimpfte und Genesene Zugang - ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf. Damit setzt die Staatsregierung einen Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag um. Zum täglichen Bedarf zählen - und damit von der 2G-Regel ausgenommen - sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gilt die 2G-Regelung nicht.
Geisterspiele: Zu "großen überregionalen Sportveranstaltungen", insbesondere den Spielen der Bundesligen, sind schon ab Samstag keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen sind "die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen" - für diese gilt die 2G-plus-Regel. In diesem Punkt geht Bayern weiter als die meisten anderen Länder - hierüber hatte es am Donnerstag auch keine Einigkeit gegeben.
2G für die Außengastronomie: Für gastronomische Angebote im Freien gilt ab Samstag ebenfalls - wie schon in geschlossenen Räumen - die 2G-Regel, Zugang haben dort also nur noch Geimpfte und Genesene. Für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gilt die 2G-Regelung nicht.