Bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags haben die geladenen Fachleute klarere Vorgaben im geplanten bayerischen Digitalgesetz gefordert. „Viele Ziele im Gesetz bedürfen der stärkeren Konkretisierung, damit die Vorgaben in der Praxis auch Beachtung und Anwendung finden“, sagte der Leipziger Honorarprofessor für Internetrecht, Wilfried Bernhardt. Als Beispiel für zu unkonkrete Vorgaben nannte er die Bestimmungen zu den digitalen Rechten der Bürger. Es brauche in Bezug auf Auskunftspflichten der Behörden „möglichst glasklare Richtlinien“, damit diese sich nicht aus ihrer Verantwortung „herauswinden“ könnten. Insgesamt sei es aber zu begrüßen, dass in Bayern mit dem Gesetz „der Schalter vom Analogen zum Digitalen in der Verwaltung umgelegt“ werden solle.