Zu einer kurzen Debatte hat im Thiersheimer Gemeinderat der „Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge“ geführt. Dieser etwas sperrige bürokratische Begriff bedeutet, dass vor Gebäuden und Grundstücken, auf denen es keine Garagen oder Stellplätze gibt, eigentlich Parkmöglichkeiten geschaffen werden müssen, um den Verkehr nicht zu behindern. Wichtig ist das vor allem vor öffentlichen Gebäuden, beispielsweise bei Gaststätten oder Diskotheken, aber auch vor Privatgrundstücken. Wenn nicht die nötigen Stellplätze vorhanden sind, müssen die Grund- und Hausbesitzer eine Ablösesumme an die Gemeinde bezahlen. Nötig geworden war der Erlass der Satzung aufgrund einer Novelle der bayerischen Bauordnung.