War wohl nichts mit der Verhandlung: Ein Mann aus dem Fichtelgebirge, den das Amtsgericht Wunsiedel im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt hatte, weil er 54 Pythons nicht artgerecht gehalten hatte, hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt. Deshalb sollte die Sache am Montagvormittag vor der zweiten Strafkammer am Landgericht Hof noch einmal verhandelt werden. Doch der Beschuldigte überlegte es sich kurz vor knapp noch anders – und zog die Berufung zurück. Die Nachricht kam dazu noch auf einem formaljuristisch nicht akzeptablen Weg: Deshalb wurde die Verhandlung trotzdem eröffnet.
Landgericht Hof Überraschende Wendung im Schlangenprozess
Axel Jeroma 17.03.2025 - 15:02 Uhr