Trotz angespannter Finanzlage kommt der Freistaat in den kommenden beiden Jahren bei der Erfüllung seiner Aufgaben erneut ohne neue Schulden aus. Allerdings sind dafür Einsparungen in der Staatsverwaltung sowie Umschichtungen in Einzelbereichen erforderlich. Konkret entfällt die zum Jahreswechsel geplante Einführung eines Kinderstartgeldes in Höhe von 3000 Euro je Neugeborenem. Die dafür vorgesehenen Mittel fließen stattdessen komplett in den Ausbau und den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen.