Ein Blutbad, das Felix S. am 9. Januar angerichtet haben soll. Im Schlafzimmer von Antje und Stefan S. soll er seinen schlafenden und somit wehr- und arglosen Opfer eine „Vielzahl von Messerstichen“ versetzt haben. Das Arztehepaar starb durch Verbluten. Die Details des mutmaßlichen Doppelmordes werden erst mit der Anklageverlesung durch Oberstaatsanwalt Daniel Götz bekannt. Götz nennt zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedere Beweggründe. Was könnte dies für mögliche rechtliche Folgen haben? Für Hannah S., die aus Hass ihre Eltern habe tot sehen wollen, eine höchste Jugendstrafe von zehn Jahren. Die älteste Tochter der Getöteten war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre und sieben Monate jung und somit Jugendliche.