Müssen die Geschwister aussagen?
Der Verlauf des Prozesses könnte so aussehen: Nachdem die Türen des Schwurgerichtssaals geschlossen wurden, haben sich die Angeklagten der Ankündigung ihrer Verteidiger zufolge am Mittwochnachmittag zu den Vorwürfen geäußert. Über ihr Leben berichtet, über ihre Beziehung zueinander, über die Zeit, nachdem Felix S. bei seiner Freundin einziehen durfte. Sollten die Angeklagten Geständnisse abgelegt haben, die sich mit der Anklage decken, dürfte das Gericht prüfen, ob die Vernehmung der zwei jüngeren Geschwister erforderlich ist. Werden die Geschwister vernommen, dann werden die Angeklagten nicht anwesend sein – sie sollen die Aussagen per Video in einen separaten Raum übertragen bekommen. Danach kommt die Befragung verschiedenster Zeugen: Polizisten, die als Erste am Tatort waren, Sanitäter, Notarzt, Ermittler, denen Felix S. die Tat nach der Festnahme gestanden haben soll. Gerichtsmediziner werden die Obduktionsberichte vortragen, zur Todesursache Stellung nehmen.
Wichtig für die Angeklagten sind die Gutachten des für den Prozess bestellten Psychiaters. Dabei geht es zum einen um die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Frage, ob es sich tatsächlich um einen eiskalten Mord handelte oder ob die jungen Leute glaubten, keinen anderen Ausweg zu wissen. Im Fall von Hannah gibt es einen Hinweis auf eine angeknackste Psyche – er steht im Antrag ihres Verteidigers: Die junge Frau sei in psychotherapeutischer und medikamentöser Behandlung, wegen möglicher Suizidgefahr in einer videoüberwachten Zelle untergebracht. Und im Fall von Felix? Es wird diskutiert werden, wie labil er war oder ist, um für seine Freundin eine derartige Tat zu begehen. Die Bluttat habe ein weit über Bayreuth hinausgehendes öffentliches Interesse hervorgerufen, sagte die Gerichtsvorsitzende. Zu sehen war dies am Mittwoch: So viele Medienvertreter, aber auch Zuhörer gab es seit Langem nicht im Schwurgerichtssaal. Das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit solle dadurch gewährleistet werden, dass der Pressesprecher des Landgerichts am Prozess teilnehmen darf und bei Bedarf Mitteilungen herausgibt.
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