Die Störung der Totenruhe ist eine Straftat. An der Universitätsklinik Dresden wird deshalb gegen mehrere Mitarbeiter ermittelt.
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„Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst“, hieß es. „Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.“ Einzelheiten wurden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht genannt.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, richten sich die Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter des Universitätsklinikums und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden. Es gehe um die „unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen in 13 Fällen“.
Bei der Durchsuchung habe man umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden, darunter Handys und Speichermedien. Die Ermittlungen, in die auch das Landeskriminalamt Sachsen eingebunden sei, würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Störung der Totenruhe ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Die Totenruhe wird beispielsweise gestört, wenn Totenasche unbefugt entnommen, zerstört oder beschädigt wird. Auch die Beschädigung von Gräbern oder ihre Entweihung zählt darunter.
„Selbstverständlich unterstützen wir die Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften und mit absoluter Transparenz. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten. Ziel muss eine lückenlose Aufklärung sein“, betonte das Uniklinikum.