Bereits am 7. Juli 1981 hatte der Europäische Gerichtshof die Abgabenfreiheit auf den umgangssprachlich als „Butterschiff“ bezeichneten Schiffen auf Nord- und Ostsee mit dem Recht für unvereinbar erklärt. Bis 1. Juli 1999 war es dennoch weiter möglich, während eines Tagesausflugs ins Ausland Waren im Duty-free-Shop preiswert einzukaufen und abgabenfrei nach Deutschland einzuführen, ähnlich wie auf einem Flughafen. Im Inneren der Schiffe gab es Selbstbedienungsläden, beliebt waren Tabak, Spirituosen und Parfüm sowie die damals in Dänemark im Vergleich zu Deutschland günstige Butter. Die avancierte zur Namensgeberin der extrem billigen Fahrten.