Weitere Befreiung
Im Bebauungsplan ist der Bereich des Admira-Centers als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen. Zulässig ist unter anderem ein Getränke- und Lebensmittelmarkt mit integriertem Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 2000 Quadratmetern. Allerdings hat das E-Center bereits eine Verkaufsfläche von 2100 Quadratmetern, die DM-Filiale noch einmal 745 Quadratmeter. Damit wird die festgesetzte Verkaufsfläche bereits jetzt um 845 Quadratmeter überschritten, was in der Vergangenheit mit entsprechenden Befreiungen möglich war. Nach dem nun vorliegenden Plänen wird die Verkaufsfläche insgesamt um weitere 600 Quadratmeter erweitert. Eine weitere Befreiung sei nur möglich, wenn eine Analyse belegt, dass durch die Erweiterung keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten seien. Eine solche Auswirkungsanalyse des Münchner Unternehmens BBE Handelsberatung, die mit dem Bauantrag eingereicht wurde, hat laut Resch ergeben, dass die Erweiterung zu keinen negativen Auswirkungen – weder städtebaulich, noch raumordnerisch – führen wird. Planungsrechtlich könne man dem Vorhaben deswegen zustimmen. Resch wies auch darauf hin, dass keine weiteren Flächen versiegelt werden, da die Fläche für die Erweiterung bereits Parkplatz sei. Der Bauausschuss stimmte dem Bauvorhaben zu.