Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht hat auch Auswirkungen auf das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Was, wenn nicht die wiederholte und organisierte Hilfe zum Sterben, ist die Ausgabe von lebensbeendenden Medikamenten durch eine Behörde?
Für Erika wäre ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Möglichkeit gewesen, noch vor dem natürlichen Tod ein Ende der Schmerzen zu finden. Was hätten sie und ihre Kinder aber von ihrem Arzt gehalten, wenn er ihr die Medikamente übergeben hätte? Es hätte ein mulmiges Gefühl hinterlassen, dass der Mediziner, dem die Mutter alles über ihre Krankheit anvertraute, ihr helfen würde, zu sterben.
Mit der Wiederaufnahme der Debatte um assistierte Sterbehilfe muss sich Deutschland wieder damit auseinandersetzen, wie es das Sterben in der Gesellschaft aufnehmen will. Für Helgard Unger steht fest, dass es einer ausführlichen Aufklärung bedarf. Das Thema Tod dürfe nicht ausgegrenzt werden und gehöre schon in den Schulunterricht. "Sterbende wollen leben, ihrer Situation angepasst. Sie wollen an der Gesellschaft teilhaben und nicht ausgegrenzt werden." Die Palliativmedizin und Hospizbewegung sind in der Debatte um die Sterbehilfe ebenso gefragt wie Ethikrat, Ärzte und Regierung und nicht zuletzt der Patient und seine Angehörigen. Nur eines darf die Debatte nicht werden: Behördensache.
Sterbehilfe im Ausland
Schweiz In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Als zulässig gelten die Inkaufnahme der Lebensverkürzung in palliativen Behandlungen sowie der Behandlungsabbruch in aussichtslosen Fällen, wenn der Patient einen entsprechenden Wunsch äußert. In der Schweiz gibt es Sterbehilfeorganisationen, da die Suizidbeihilfe (mit Einschränkungen etwa bei psychisch Erkrankten) legal ist. Debattiert wird deswegen über den Sterbetourismus.
Niederlande Unter besonderen Sorgfaltskriterien ist Ärzten in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe erlaubt. Die Kriterien werden von einer Kontrollmission im Nachhinein geprüft. Erlaubt ist die Sterbehilfe für Minderjährige, wenn die Eltern/der Vormund mit einbezogen sind. Diskutiert werden die indirekte Sterbehilfe von Ärzten bei schwer erkrankten Neugeborenen und die Ausweitung der Legalisierung der Sterbehilfe auf alte, körperlich gesunde Menschen, die den Lebenswillen verloren haben oder ihr Leben als hinreichend erfüllt betrachten. Für sie soll es Sterbebegleiter und "Letzte-Willen-Pillen" geben.
Frankreich Frankreich hat 2005 den Abbruch einer medizinischen Behandlung auf Wunsch des Patienten unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Seit 2015 haben unheilbar kranke Patienten in ihrer letzten Lebensphase das Recht auf eine "tiefe und kontinuierliche", auch terminale Sedierung. Die aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
Großbritannien Grundsätzlich ist Sterbehilfe in Großbritannien verboten. Suizidale Briten dürfen zum Sterben in die Schweiz reisen. Wer sie begleitet, macht sich aber strafbar. Sterbebegleiter wurden bisher jedoch noch nie verklagt. Seit 2009 wird über Richtlinien zur Sterbehilfe, die zwischen Beihilfe und Ermutigung zum Suizid unterscheiden, diskutiert. Zur Debatte steht die Legalisierung der assistierten Sterbehilfe.
USA Sterbehilfe ist in den USA Angelegenheit der Bundesstaaten. Verboten ist in allen Einzelstaaten die aktive Sterbehilfe. Allgemein akzeptiert sind ein Behandlungsabbruch und der Behandlungsverzicht, wenn der Patient es wünscht. Einige Staaten sehen den Suizid und auch die Beihilfe als Verbrechen. Die Debatte wird immer wieder neu durch spektakuläre Fälle aufgerollt.