Kulmbach - Weit mehr als 10 000 Euro soll ein 54-jähriger Mann, der mittlerweile im Baden-Württembergischen Main-Tauber-Kreis lebt, mit Unterhaltungszahlungen für seinen mittlerweile 17 Jahre alten Sohn im Rückstand sein. Wegen Verletzungen der Unterhaltspflicht musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten. Da der Mann über keinerlei Einkommen verfügt und vom Geld seiner jetzigen Partnerin lebt, urteilte das Gericht auf eine relativ niedrige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.