Erfurt (dpa/th) - Die Arbeit der 24-Stunden-Läden in Thüringen wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dafür soll das Landenöffnungsgesetz geändert werden. "Der Gesetzentwurf löst ein faktisches Versorgungssystem in ländlichen Gebieten", sagte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) im Landtag in Erfurt. Diese Geschäfte könnten die Bürger auch an Sonn- und Feiertagen mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen. Zudem sei geregelt, dass Arbeitnehmer nicht an diesen Tagen arbeiten müssten - auch nicht beim Auffüllen von Regalen.