Muss man nach der Einreise in Quarantäne?
Seit dem 19. Mai gilt die Quarantänepflicht nicht mehr für Urlauber aus niedrigen Inzidenzgebieten und entfällt damit auch für deutsche Reisende. Wer sich allerdings in den zehn Tagen vor der Einreise nach Österreich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und weder geimpft noch genesen ist, muss sich aber nach wie vor in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen kann man sich jedoch frei testen. Für Personen, die in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet waren und nun nach Österreich reisen, gilt ebenfalls die Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Aber auch hier besteht aber die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen frei zu testen.
Eine Übersicht darüber, welche Länder als niedrige Inzidenzgebiete gelten und welche als Risiko- oder Virusvariantengebiete, finden Sie im unteren Teil der österreichischen Einreiseverordnung. Alle Informationen zur Einreise nach Österreich gibt es außerdem zum Nachlesen auch auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.
Diese Regeln gelten aktuell in Österreich
Restaurants, Cafés, Theater, Sportanlagen und Bäder haben seit Mai in Österreich wieder geöffnet. Betreten darf man diese Einrichtungen aber nur, wenn man nachweist, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Auch Veranstaltungen sind in dem beliebten Urlaubsland in Innenräumen und Außenbereichen wieder erlaubt, wenn auch mit eingeschränkten Besucherzahlen.
Im öffentlichen Nahverkehr, Supermärkten, Seilbahnen und Reisebussen muss in Österreich derzeit noch zwingend eine FFP2-Schutzmaske getragen werden. Außerdem ist ein Mindestabstand von einem Meter sowohl drinnen als auch draußen Pflicht. In der Gastronomie, Sportstätten, Freizeit- und Kulturbetrieben besteht mittlerweile keine Maskenpflicht mehr.
Das muss man bei der Rückreise nach Deutschland beachten
Deutschland stuft Österreich derzeit nicht mehr als Hochrisikogebiet ein. Wer aus dem bergigen Land wieder heimkehrt, muss sich somit nicht mehr vor der Rückreise registrieren. Allerdings gilt ab dem 1. August aufgrund der Verordnung, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat: Alle Personen, die nach Deutschland zurückreisen, müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind – egal auf welchem Weg sind zurückkommen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Als getestet gelten Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das kann entweder das Ergebnis eines PCR-Tests sein, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, oder das eines Antigen-Schnelltests. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als Nachweis für eine Impfung lässt sich der gelbe Impfpass oder die digitale Version verwenden. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Und für Genesene dient als Beleg für die Rückreise nach Deutschland das positive Ergebnis eines PCR-Tests, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Zurück in Deutschland müssen Urlauber aktuell nicht in Quarantäne, da Österreich derzeit kein Hochrisikogebiet ist. Alle Details zur Rückreise nach Deutschland finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.