Kinder unter 18 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen liegt die Altersgrenze bei 15 Jahren. Genauere Informationen zu den geltenden Regeln in Slowenien finden Sie auf der Webseite I feel Slovenia.
Das müssen Sie für die Rückreise nach Deutschland beachten
Slowenien wird derzeit vom Robert-Koch-Institut nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Deshalb müssen sich Reisende vor der Rückkehr nach Deutschland nicht registrieren. Allerdings gilt auch für Slowenien-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am Freitag verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.
Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.