Einschränkungen außerhalb des Bikeparks Biker fürchten um Kornberg-Trails

Tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, dürfen die Biker nicht mehr alle Trails am Kornberg befahren. Foto: /dpa/Marijan Murat

Mit dem Bikepark könnte es für Mountainbiker zu Einschränkungen kommen. Was zunächst paradox klingt, ist im Entwurf der Allgemeinverfügung nachzulesen. Der DAV Hof bemüht sich um Mitsprache

 
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Hof - Seit es Mountainbikes in den Achtzigern auch in die hiesigen Wälder geschafft haben, wird immer wieder die Frage aufgeworfen: Wie lassen sich Biken und Wandern so vereinbaren, dass beide Seiten keine Einbußen bei ihrem Recht auf Naturgenuss haben? Das schließlich ist tatsächlich gesetzlich verbrieft: Jeder darf alle Wege in Wald und Forst befahren und begehen, um sich in der Natur aufzuhalten. Die einfache Antwort: mit gegenseitiger Rücksicht und Verständnis füreinander. Denn eigentlich wollen beide Seiten das Gleiche: ungestört und gesittet dem geliebten Hobby nachgehen – sieht man mal von den schwarzen Schafen ab, die es immer und überall geben wird.

Doch oft ist die Antwort eben nicht so einfach. Und das zeigt der nicht selten unsichere Umgang des Gesetzgebers und der kleineren Verwaltungseinheiten mit den Rechten von Wanderern einerseits und Mountainbikern andererseits.

Jetzt sorgt ein Schriftstück für Diskussionen unter den Bikern, für das die Landkreise Hof und Wunsiedel verantwortlich sind und das im Internet nachgelesen werden kann: Es handelt sich um den Entwurf für eine Allgemeinverfügung für den Kornberg. Dort entsteht bekanntlich gerade der groß angelegte Bikepark mit verschiedenen Trails, einer neuen Hütte und der dazugehörigen Infrastruktur. Planung und Bau wurden, wie ausführlich berichtet, zum einen zwar sehr wohlwollend von der Kommunalpolitik und der Bike-Community in der Region aufgenommen, zum anderen aber auch von massiver Kritik durch Umweltschützer begleitet. Letztere kritisieren, es geschehe ein zu großer Eingriff in die Natur. Der Betrieb des Bikeparks und die erwarteten Besuchermassen schränkten die Ausbreitung und den Lebensraum von Wildtieren ein. Die Allgemeinverfügung für den Kornberg, die aktuell ausliegt, liest sich nun, als trage sie jenen Bedenken Rechnung.

Neben einer Vielzahl anderer Regelungen erregt besonders dieser Passus die Gemüter der Mountainbiker: „Es ist ganzjährig verboten, das Gebiet im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung außerhalb von Forststraßen und -wegen sowie von den in der Karte (Anlage 4) dargestellten Fahrradstrecken mit Fahrrädern zu befahren.“ Hieße im Klartext: Radfahrer dürften nur noch auf den ausgewiesenen breiten Forstwegen und -straßen und auf den Trails im Bikepark fahren. Alle anderen Wege wären dann für die Biker tabu. Allerdings: In einer Anlage zur Allgemeinverfügung sind Ausnahmen verzeichnet, die den Wortlaut der Allgemeinverfügung relativieren und Radfahrern noch einige Möglichkeiten einräumen, aber eben nicht mehr das vollständige Betretungsrecht. Die verantwortlichen Behörden führen diese Einschränkungen als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff im Bikepark an. Es soll ein Wildschutzgebiet für Wolf, Luchs, Wildkatze, Auerhahn und Schwarzstorch geschaffen werden.

Aus Sicht des Deutschen Alpenvereins (DAV), Sektion Hof, ist diese Allgemeinverfügung ein Unding, weshalb sich die Verantwortlichen im Austausch mit den Sektionen Selb und Marktredwitz nun mit einer Stellungnahme an die Landkreise Hof und Wunsiedel gewandt haben. Gerhard Ried, beim DAV Hof für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, kritisiert nicht nur den Inhalt dieser Allgemeinverfügung, sondern auch die Art und Weise, wie deren Entwurf zustande gekommen ist: „Wir wünschen uns, dass man sich im Vorfeld mit allen Beteiligten an einen Tisch setzt und sich zu dem Thema austauscht. Das ist hier nicht geschehen.“ So ist es auch in einer Stellungnahme zu lesen, die der DAV in Abstimmung mit den Sektionen Hof, Selb und Greiz (Sitz Marktredwitz) den beiden Landratsämtern hat zukommen lassen. Grundsätzlich, so ist in dem Statement zu lesen, zeigt sich der DAV damit einverstanden, dass eine Lenkung der Besucherströme am Kornberg mit der Eröffnung des Bikeparks notwendig wird. Allerdings sehen die Biker in den Ausgleichsmaßnahmen für Wolf, Luchs, Wildkatze, Auerhuhn und Schwarzstorch am Kornberg „eine wesentliche Einschränkung des Betretungsrechts nach Artikel 27 des Bayerischen Naturschutzgesetzes“. Und das sei nicht ausreichend gerechtfertigt. „Die genannten Arten kommen in diesem Bereich gar nicht vor. Man geht also in der Allgemeinverfügung nur davon aus, dass diese Arten hier potenziell vorkommen könnten“, sagt Gerhard Ried. Für die DAVler ist das allerdings keine ausreichende Begründung, um das Betretungsrecht am Kornberg für Radfahrer einzuschränken. Im Landratsamt Hof sieht man das anders. „Gemäß dem Artenschutzrecht, das hier anzuwenden ist, ist das Potenzial, also die Möglichkeit eines Vorkommens beziehungsweise einer Ansiedelung, zugrunde zu legen“, heißt es auf Anfrage.

Wie geht es nun weiter? Die Allgemeinverfügung soll nach Auskunft der Hofer Kreisbehörde in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Baugenehmigung für den Bikepark erlassen werden. Das Baugenehmigungsverfahren läuft aktuell noch. Einen zeitlichen Horizont nennt die Behörde nicht. Ob die Stellungnahme des DAV einen Einfluss auf die künftig geltende Allgemeinverfügung hat, ist unklar.

Zur Information: In einer früheren Version des Artikels war noch nicht von Ausnahmen innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung die Rede.

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