Aus Sicht des Deutschen Alpenvereins (DAV), Sektion Hof, ist diese Allgemeinverfügung ein Unding, weshalb sich die Verantwortlichen im Austausch mit den Sektionen Selb und Marktredwitz nun mit einer Stellungnahme an die Landkreise Hof und Wunsiedel gewandt haben. Gerhard Ried, beim DAV Hof für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, kritisiert nicht nur den Inhalt dieser Allgemeinverfügung, sondern auch die Art und Weise, wie deren Entwurf zustande gekommen ist: „Wir wünschen uns, dass man sich im Vorfeld mit allen Beteiligten an einen Tisch setzt und sich zu dem Thema austauscht. Das ist hier nicht geschehen.“ So ist es auch in einer Stellungnahme zu lesen, die der DAV in Abstimmung mit den Sektionen Hof, Selb und Greiz (Sitz Marktredwitz) den beiden Landratsämtern hat zukommen lassen. Grundsätzlich, so ist in dem Statement zu lesen, zeigt sich der DAV damit einverstanden, dass eine Lenkung der Besucherströme am Kornberg mit der Eröffnung des Bikeparks notwendig wird. Allerdings sehen die Biker in den Ausgleichsmaßnahmen für Wolf, Luchs, Wildkatze, Auerhuhn und Schwarzstorch am Kornberg „eine wesentliche Einschränkung des Betretungsrechts nach Artikel 27 des Bayerischen Naturschutzgesetzes“. Und das sei nicht ausreichend gerechtfertigt. „Die genannten Arten kommen in diesem Bereich gar nicht vor. Man geht also in der Allgemeinverfügung nur davon aus, dass diese Arten hier potenziell vorkommen könnten“, sagt Gerhard Ried. Für die DAVler ist das allerdings keine ausreichende Begründung, um das Betretungsrecht am Kornberg für Radfahrer einzuschränken. Im Landratsamt Hof sieht man das anders. „Gemäß dem Artenschutzrecht, das hier anzuwenden ist, ist das Potenzial, also die Möglichkeit eines Vorkommens beziehungsweise einer Ansiedelung, zugrunde zu legen“, heißt es auf Anfrage.