Einschränkungen fortgeschrieben Stadt Hof erlässt neue Allgemeinverfügung

Die Stadt Hof hat ihre Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Stadt Hof verlängert die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zunächst um eine Woche. Es ändert sich nur wenig.

 
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Hof - Aufgrund der weiterhin hohen Sieben-Tage-Inzidenzwerte in der Stadt Hof hat Oberbürgermeisterin Eva Döhla laut Mitteilung der Stadt Hof am Donnerstag eine neue Allgemeinverfügung unterzeichnet. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 19. Dezember, 0 Uhr. Sie löst die Allgemeinverfügung vom 10. Dezember ab, die mit Ablauf des 18. Dezember außer Kraft tritt. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember. Die neue Allgemeinverfügung wurde an die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Weitgehend ändert sich wenig im Vergleich zur geltenden Verfügung. Unterschiede sind: Die Besuchsregeln in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wurden ergänzt. Der Besuch ist weiterhin nur zur Begleitung Sterbender und zur Wahrnehmung des Sorgerechts erlaubt. Alle Besucher müssen nun einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Das Testergebnis darf bei einem POC-Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens drei Tage alt sein. Neu ist auch, dass nun zusätzlich zum Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum, der in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt wird, auch die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten ist. Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Allerdings regelt dies nun nicht mehr die Allgemeinverfügung, sondern die 11. Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung.

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