Einstellung von Grund- und Mittelschullehrern Alexander König fühlt Kultusministerium auf den Zahn

red

Der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König kritisiert, dass selbst Absolventen des Lehramtsstudiums, die in Oberfranken eine Familie haben, inzwischen mehrheitlich Stellen in Oberbayern angeboten bekommen. Nun möchte er es von den Verantwortlichen genau wissen – und hat dem Kultusministerium einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt.

 
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Viele junge Lehrer aus Oberfranken treten erst mal eine Stelle im Süden des Freistaats an. Bislang war es zumindest verheirateten Lehrern, die Kinder haben, aber möglich, sich in die Heimat versetzen zu lassen. Das ist laut Alexander König nun wohl nicht mehr so einfach. Foto: dpa/Sina Schuldt

Hof - Wie berichtet, hat sich der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König bereits Ende Juli dieses Jahres wegen der schwierigen Einstellungssituation für Grund- und Mittelschullehrer, die zu uns ins Hofer Land versetzt werden wollen, beim Kultusministerium erkundigt. Besonders kritisiert er, dass selbst Absolventen des Lehramtsstudiums, die in Oberfranken eine Familie haben, inzwischen mehrheitlich Stellen in Oberbayern angeboten bekommen. Bisher sei noch keine inhaltliche Antwort gekommen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Lage ist absolut unbefriedigend – für unsere Schulen, die potenziellen Lehrkräfte und in letzter Konsequenz natürlich für alle Schülerinnen und Schüler. Ich bezweifle, dass alle Lehrerinnen und Lehrer in Bayern gleichbehandelt werden. Schlimmer noch – die Vermutung drängt sich auf, dass gerade die Oberfranken am schlechtesten wegkommen“, stellt König fest.

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Er reichte diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an das Kultusministerium ein – nicht zuletzt um öffentlich Druck aufzubauen. Darin legt der CSU-Landtagsabgeordnete einen Fragenkatalog vor:

1.1 Wie viele Lehrerinnen und Lehrer für die Grundschule und für die Mittelschule werden zum Schuljahr 2021/2022 vom Freistaat Bayern eingestellt (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

1.2 Wie viele von ihnen können jeweils in ihrem Regierungsbezirk verbleiben (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

1.3 Wie viele von ihnen müssen ihren jeweiligen Regierungsbezirk verlassen, um in einem anderen Regierungsbezirk eingestellt zu werden (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

2.1 Wie viele dieser in anderen Regierungsbezirken eingestellten Lehrerinnen und Lehrer sind zum Zeitpunkt der Einstellungszusage unverheiratet beziehungsweise verheiratet (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

2.2 Wie viele von ihnen haben jeweils zudem eigene Kinder (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

3.1 Wurden bei den unter 2. benannten Fällen jeweils die Erst-, Zweit- und Drittwünsche bezüglich des jeweiligen zukünftigen Einsatzortes gleichmäßig berücksichtigt?

3.2 Wenn nein, warum nicht?

4.1 Werden die oben genannten Lehrerinnen und Lehrer in allen Regierungsbezirken gleichbehandelt?

4.2 Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich alle verheirateten oben genannten Lehrerinnen und Lehrer aus Oberfranken in Oberbayern eingestellt werden, während in anderen abgebenden Regierungsbezirken außerhalb Oberbayerns oben genannte unverheiratete Lehrerinnen und Lehrer in ihren Regierungsbezirken verbleiben können?

4.3 Wie viele unverheiratete oben genannte Lehrerinnen und Lehrer können jeweils in ihren Regierungsbezirken verbleiben (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?

5.1 Sind dem Herrn Staatsminister das Verfahren und dessen Ergebnisse bekannt beziehungsweise übernimmt er die Verantwortung dafür, dass alle oben genannte Lehrerinnen und Lehrer gerecht und damit auch gleichbehandelt werden?

5.2 Gibt es ein vom Staatsministerium zu verantwortendes, zuverlässig funktionierendes Verteilsystem für alle oben genannten Lehrerinnen und Lehrer, das die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit bei der Festlegung des Einsatzortes berücksichtigt?

5.3 Nach welchen konkreten, bayernweit gleich angewendeten Kriterien funktioniert dieses System?

6.1 In welchem Maße werden bei diesem etwaigen bayernweiten, einheitlichen Verteilsystem bezüglich des Einstellungsortes der oben genannten Lehrerinnen und Lehrer die Kriterien Noten, Familienstand, Kinderzahl und etwaige weitere Kriterien berücksichtigt?

6.2 Ist das Verfahren für alle oben genannten Bewerberinnen und Bewerber transparent?

6.3 Können von diesen die Platzziffern nach ihren Erst-, Zweit- und Dritteinsatzorten abgefragt werden?

7.1 Ist das unter 6. abgefragte, hoffentlich vorhandene System mit der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar?

7.2 Wer trägt dafür die Verantwortung?

7.3 Sollte man den oben genannten Lehrerinnen und Lehrern zumindest aus Oberfranken nicht dringend empfehlen, ihre Chancen auf dem Rechtsweg zu verbessern?

8.1 Ist es zutreffend, dass Angestelltenverträge für die Gruppe der oben genannten Lehrerinnen und Lehrer erst zum 1. Oktober abgeschlossen werden dürfen (falls ja, bitte gegebenenfalls nach Regierungsbezirken differenzieren)?

8.2 Wer hat dies zu verantworten?

8.3 Wie viele Klassen werden deshalb zum Schuljahresbeginn 2021/2021 zunächst ohne eigenen Klassenleiter starten (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?