4.2 Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich alle verheirateten oben genannten Lehrerinnen und Lehrer aus Oberfranken in Oberbayern eingestellt werden, während in anderen abgebenden Regierungsbezirken außerhalb Oberbayerns oben genannte unverheiratete Lehrerinnen und Lehrer in ihren Regierungsbezirken verbleiben können?
4.3 Wie viele unverheiratete oben genannte Lehrerinnen und Lehrer können jeweils in ihren Regierungsbezirken verbleiben (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?
5.1 Sind dem Herrn Staatsminister das Verfahren und dessen Ergebnisse bekannt beziehungsweise übernimmt er die Verantwortung dafür, dass alle oben genannte Lehrerinnen und Lehrer gerecht und damit auch gleichbehandelt werden?
5.2 Gibt es ein vom Staatsministerium zu verantwortendes, zuverlässig funktionierendes Verteilsystem für alle oben genannten Lehrerinnen und Lehrer, das die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit bei der Festlegung des Einsatzortes berücksichtigt?
5.3 Nach welchen konkreten, bayernweit gleich angewendeten Kriterien funktioniert dieses System?
6.1 In welchem Maße werden bei diesem etwaigen bayernweiten, einheitlichen Verteilsystem bezüglich des Einstellungsortes der oben genannten Lehrerinnen und Lehrer die Kriterien Noten, Familienstand, Kinderzahl und etwaige weitere Kriterien berücksichtigt?
6.2 Ist das Verfahren für alle oben genannten Bewerberinnen und Bewerber transparent?
6.3 Können von diesen die Platzziffern nach ihren Erst-, Zweit- und Dritteinsatzorten abgefragt werden?
7.1 Ist das unter 6. abgefragte, hoffentlich vorhandene System mit der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar?
7.2 Wer trägt dafür die Verantwortung?
7.3 Sollte man den oben genannten Lehrerinnen und Lehrern zumindest aus Oberfranken nicht dringend empfehlen, ihre Chancen auf dem Rechtsweg zu verbessern?
8.1 Ist es zutreffend, dass Angestelltenverträge für die Gruppe der oben genannten Lehrerinnen und Lehrer erst zum 1. Oktober abgeschlossen werden dürfen (falls ja, bitte gegebenenfalls nach Regierungsbezirken differenzieren)?
8.2 Wer hat dies zu verantworten?
8.3 Wie viele Klassen werden deshalb zum Schuljahresbeginn 2021/2021 zunächst ohne eigenen Klassenleiter starten (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken angeben)?