Die bisherige Skala bleibt bestehen, die Kategorien bekommen aber andere Namen - nun von "A" bis "G". Die EU-Kommission begründet die Reform damit, dass immer mehr energieeffiziente Produkte entwickelt würden, der Unterschied zwischen den Klassen "A++" und "A+++" für Verbraucher aber weniger ersichtlich sei. Das sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ähnlich: Es sei kaum noch möglich gewesen einzuschätzen, welche Typen wirklich effizienter sind.
Was bedeuten die neuen Effizienzklassen?
Am grundlegenden Prinzip ändert sich nichts: Weiterhin soll es eine Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht) geben, die eine schnelle Orientierung ermöglicht, wie energieeffizient ein Produkt ist. Je nach Produktkategorie gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Bei Kühlschränken bemisst sich die Effizienz etwa daran, wie viel hinein passt und ob sie ein Gefrierfach haben. Aber auch der Reparaturaufwand fließt mit ein.
Können Verbraucher die neuen Klassen eins zu eins umrechnen?
Nein. Umrechnen kann man die Kategorien nicht einfach. Bisherige "A+++"-Geräte kommen unter anderem in Kategorie "C". Die meisten Geräte der Spitzenklasse kommen in "D" und einige schaffen sogar nur "E", heißt es beim vzbv. Die neue Klasse "A" soll zunächst ganz leer bleiben, damit Hersteller einen Ansporn zur Innovation haben.
Um welche Geräte geht es?
Konkret geht es zunächst um fünf Produktgruppen: Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays und Leuchtmittel. Glühbirnen und andere Lichtquellen werden erst vom 1. September an neu ausgezeichnet. Die Verbraucherschützer von Beuc kritisieren, dass die neuen Bezeichnungen für viele Geräte noch später kommen. Boiler und Heizgeräte etwa würden erst 2025 mit den dann nicht mehr ganz so neuen Kennzeichen versehen.
Welche Pflichten hat der Handel?
Ab März müssen die neuen Kennzeichnungen grundsätzlich innerhalb von 14 Werktagen physisch angebracht und auch im Internet ausgezeichnet werden.
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