Der Bund beschließt ein Gesetz – und die Städte und Gemeinden müssen es ausbaden. So läuft es in vielen Fällen. Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27 fällt in diese Kategorie. Allerdings sind die Bürgermeister sowie Stadt- und Gemeinderäte selbst daran interessiert, Eltern bestmögliche Bedingungen für die Betreuung ihrer Kinder zu bieten. Gleichwohl stellt der Anspruch die Kommunen im Landkreis Wunsiedel vor eine Mammutaufgabe.