Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, hatte das Wirtschaftsministerium erklärt. Heizstrom könne in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, aber auch hier seien die Preise stark gestiegen.
Verbraucher und Unternehmen
Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis - also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen- von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Das soll aber nicht generell gelten, sondern falls Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte, der VKU begrüße ausdrücklich, dass die zusätzliche Entlastung von Verbrauchern von Heizstrom vom Energieversorger auch pauschal in einer Einmalzahlung bis Ende 2023 gewährt werden könne.
Zusätzliche Unterstützung gibt es für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von der den Preisbremsen profitiert haben. Bisher wird bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. Bei Firmen, die stark von Corona belastet waren oder von der Flut, lag der Verbrauch 2021 aber unter dem sonst normalen Niveau.
Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40 Prozent weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme.
"Es darf nicht sein, dass Unternehmen in noch größere Schwierigkeiten geraten, weil sie in der Vergangenheit durch Corona oder die Ahrtal-Katastrophe bereits besondere Schwierigkeiten zu erleiden hatten", so Kruse.