Energielabels, Kreditkartenzahlungen und Co. Das ändert sich im März 2021

Jana Matisowitsch

Der März bringt einige Neuerungen mit sich. Änderungen gibt es beispielsweise bei Energielabels, Kreditkartenzahlungen und dem Baukindergeld. Wir geben einen Überblick.

 
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Das Bezahlen mit Kreditkarte soll sicherer werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Stuttgart - Der neue Monat steht bevor und bringt einige Änderungen mit. Beim Onlineshopping mit Kreditkarte greift die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ in vollem Umfang, beim Baukindergeld läuft die Frist aus und die Umstellung auf ein neues EU-Energielabel beginnt. Diese und weitere Änderungen im März haben wir in einem Überblick zusammengefasst.

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Kreditkartenzahlung

Bislang war beim Onlineshopping oft nur die Eingabe der Kreditkartennummer und der Prüfziffer notwendig. Ab dem 15. März müssen Kunden sich bei jeder Online-Zahlung mit Kreditkarte der „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ unterziehen. Das heißt Zahlungen müssen mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden. Seit dem 15. Februar war dies bereits ab einem Betrag von 150 Euro notwendig. Ab Mitte März greift die Regelung in vollem Umfang. Die Verbraucherzentrale nennt Beispiele für die verschiedenen Merkmale: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Bankkarte) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck).

Baukindergeld

Am 31. März läuft der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes aus. Die Frist war wegen der Coronapandemie nach hinten verschoben worden. Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen bis Ende März den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden. Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das mit in die neue Immobilie einzieht. Das Jahreshaushaltseinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, zudem ist der Antrag nur für die erste Immobilie möglich. Der Antrag kann spätestens am 31. Dezember 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

EU-Energielabel

„A+“ und Co. sollen der Vergangenheit angehören. Im März startet die Umstellung auf ein neues EU-Energielabel. Die farbige Effizienzskala, die als Entscheidungshilfe für Verbraucher dient, reicht künftig von A bis G. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie machen diese Produktgruppen den Anfang: Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen inklusive Waschtrockner sowie Elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte. Lichtquellen sind ab September an der Reihe. Geplant ist, dass bis 2030 alle Produktgruppen auf das EU-Energielabel umgestellt sind.

Google-Suche

Die Google-Suche soll mithilfe einer Änderung bei der Suchsortierung nutzerfreundlicher werden. Denn wenn Online-Auftritte nicht für Produkte wie Smartphones mobilfreundlich gestaltet sind, wird die Nutzung schnell unbequem. Der Internetriese zeigt Verbrauchern nun Webseiten, die nicht für mobile Endgeräte optimiert sind, entweder kaum oder gar nicht mehr an.

Telefonische Krankschreibung

Die Frist für die telefonische Krankschreibung endet am 31. März. Bis dahin können sich Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden ohne einen Praxisbesuch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung fand in der Coronapandemie schon mehrfach Anwendung. Patienten haben die Möglichkeit sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben zu lassen, eine Verlängerung um weitere sieben Tage ist möglich.

Gartenarbeit

Wen es ab dem Frühling vermehrt in den Garten zieht, sollte bei Gartenarbeiten ein Verbot beachten, welches in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September greift. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es dann verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze (..) abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“ Erlaubt sind aber „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Zeitumstellung

Zwar steht die Zeitumstellung seit 1980 jährlich im März und Oktober an, dennoch gerät sie bei vielen immer wieder in Vergessenheit. Am letzten Wochenende im März, also am 28., wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Sonntagnacht bleibt somit eine Stunde weniger, wenn die Uhren von 2 auf 3 Uhr vorgestellt werden. Zwar bleibt es in der Früh dadurch länger dunkel, am Abend aber auch länger hell. Die EU will die Zeitumstellung eigentlich abschaffen. Da sich die Länder aber nicht einigen können, könnte das noch dauern.