Telefonische Krankschreibung
Die Frist für die telefonische Krankschreibung endet am 31. März. Bis dahin können sich Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden ohne einen Praxisbesuch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung fand in der Coronapandemie schon mehrfach Anwendung. Patienten haben die Möglichkeit sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben zu lassen, eine Verlängerung um weitere sieben Tage ist möglich.
Gartenarbeit
Wen es ab dem Frühling vermehrt in den Garten zieht, sollte bei Gartenarbeiten ein Verbot beachten, welches in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September greift. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es dann verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze (..) abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“ Erlaubt sind aber „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“
Zeitumstellung
Zwar steht die Zeitumstellung seit 1980 jährlich im März und Oktober an, dennoch gerät sie bei vielen immer wieder in Vergessenheit. Am letzten Wochenende im März, also am 28., wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Sonntagnacht bleibt somit eine Stunde weniger, wenn die Uhren von 2 auf 3 Uhr vorgestellt werden. Zwar bleibt es in der Früh dadurch länger dunkel, am Abend aber auch länger hell. Die EU will die Zeitumstellung eigentlich abschaffen. Da sich die Länder aber nicht einigen können, könnte das noch dauern.