Energiepauschale Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Markus Brauer
Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Foto: dpa/Stephan Scheuer

Arbeitnehmer haben die Energiepauschale bereits mit dem Septembergehalt erhalten. Rentner bekommen die 300 Euro erst am 1. Dezember ausgezahlt. Allerdings müssen auch sie – wie alle anderen Empfänger – den staatlichen Zuschuss versteuern.

 
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Wie unsere Zeitung berichtet hat, bekommen auch Ruheständler – wie alle Arbeitnehmer und Studierende – die Energiepauschale von 300 Euro – allerdings anders als Arbeitnehmer, welche die Auszahlung in der Regel mit dem Septembergehalt bekommen haben, erst zum 1. Dezember. Sie wird brutto von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Einmalzahlung auch für Rentner

Die Bundesregierung hatte Anfang September nachgebessert – auch Rentner werden künftig Nutznießer der Einmalzahlung sein.

„Die Energiepreispauschale erhalten alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die am 1. September 2022 einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten“, teilte die Rentenversicherung in Baden-Württemberg mit.

Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zum dritten Entlastungspaket heißt es explizite: „Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro“.

Wie hoch sind die steuerlichen Abzüge?

Doch wie viel bleibt von den 300 Euro Energiepauschale für Rentner unterm Strich übrig? Wie hoch sind die steuerlichen Abzüge? Wir klären auf:

Die Linke kritisiert, dass alle Ruheständler – also auch solche mit niedriger Rente den staatlichen Zuschuss versteuern müssen. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, sieht es als einen „schweren handwerklichen Fehler der Ampel“ an, dass „Armutsrentner“ Steuern auf den Zuschuss zahlen müssten. Bartsch sagte der Funke-Mediengruppe, dass selbst Rentner mit einem Nettoeinkommen von rund 1150 Euro Teile der Energiepauschale abgeben müssten.

Steuerpflichtige Energiepauschale

Grundsätzlich gilt: Rentner müssen wie alle Empfänger der Energiepauschale – Arbeitnehmer, Minijobber, Gewerbetreibende, Studierende – den Einmalbetrag versteuern. Je geringer die Rente ist, desto geringer fallen auch die steuerlichen Abzüge aus.

Aber: Durch den Zuschuss von 300 Euro brutto kann die Versteuerung der Rente unter Umständen höher ausfallen. Dies ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Rentenbesteuerung und dem Jahr des Rentenbeginns.

Beispielrechnungen

Hierzu ein Beispiel: Wer 2022 in Rente gegangen ist und monatlich 2500 Euro brutto erhält, muss aufgrund der Pauschale 80 Euro mehr an Steuern zahlen, wie das Arbeitsministerium errechnet hat.

Hier eine Übersicht über die Abzüge bei unterschiedlich hoher Rente (Beispielrechnung):

Monatliche Rente (brutto)

Steuerliche Belastung durch Energiepauschale

2500 Euro

80 Euro

2000 Euro

74 Euro

1500 Euro

58 Euro

1300 Euro

47 Euro

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