Karlsruhe - Facebook darf Nutzerkonten nur im Ausnahmefall ohne vorherige Abmahnung kündigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Freitag und gab damit einem Nutzer Recht, dessen Account gesperrt und später gekündigt worden war. Der Mann hatte zur rechtsextremen sogenannten Identitären Bewegung gepostet, woraufhin seine Beiträge gelöscht wurden. Nach einem weiteren Post wurde sein Konto deaktiviert.