Auch bei den Beratungen der beiden zuständigen Bundesratsausschüsse wurden deutlich höhere Ziele angepeilt. Der Verkehrsausschuss forderte mehrheitlich ein Tempo von 30,8 Megabit im Download - also mehr als dreimal so viel wie die Bundesregierung beabsichtigt. Das Upload-Minimum soll von 1,7 auf 5,2 Megabit steigen. Der Verbraucherschutz-Ausschuss verlangte ähnlich hohe Werte.
Verbraucherschützer unterstützen Bundesländer
Die Bundesratsausschüsse wollen außerdem das Wort "regelmäßig" aus der Verordnung streichen, was weit reichende Konsequenzen hätte. Damit müssten die festgelegten Mindestgeschwindigkeiten viel strenger eingehalten werden als im Entwurf der Bundesnetzagentur.
Unterstützt werden die Bundesländer von den Verbraucherschützern: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte ebenfalls Nachbesserungen, unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten. Auch müssen die Mindestanforderungen stets eingehalten werden. Alle Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben, erklärte Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv. "Der Kabinettsentwurf eröffnet jedoch die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben (...) durch eine Öffnungsklausel noch weiter zu unterschreiten."
Brandbrief könnte für Kehrtwende sorgen
Wie die Abstimmung im Bundesrat am Freitag ausgehen wird, ist offen. Bis vor kurzem gingen viele Beobachter davon aus, dass die Pläne der Bundesregierung für das Recht auf schnelles Internet im Bundesrat zu scheitern drohen. Für einen Meinungsumschwung in letzter Minute könnte allerdings ein Brandbrief aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr an die Landesregierungen sorgen.
In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, weist Staatssekretär Stefan Schnorr die Länder sehr undiplomatisch darauf hin, dass die geforderten höheren Anforderungen nicht möglich seien. "Dies erlaubt weder der nationale, noch der europäische gesetzliche Rahmen." Die geforderten Verbesserungen gingen über den gesetzlichen Anspruch einer Mindestversorgung weit hinaus und würden zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen der Unternehmen führen. "Zudem hätte eine Anhebung der Werte eine nachhaltige Beeinträchtigung des Gigabitausbaus in der Fläche zur Folge."
Die Entscheidung fällt am Freitag
Zuvor hatten bereits die Branchenverbände deutlich gemacht, dass die Erhöhung der Mindestanforderungen den Glasfaserausbau ausbremsen werde, weil dann finanzielle Mittel und die Baukapazitäten anders eingesetzt werden müssten als geplant.
Schnorr warnte die Länder davor, die Anzahl der bedürftigen Haushalte so hoch festzulegen, dass nicht vorrangig denjenigen geholfen werde, die sehr schlecht oder überhaupt nicht mit den Mindestwerten an das Internet angeschlossen sind. Ob diese Argumente die Bundesländer mehrheitlich dazu bewegen werden, den niedrigeren Werten zuzustimmen, wird man am Freitag im Bundesrat sehen.