Ermittlungen gegen die Awo Korruptionsverdacht bei der Arbeiterwohlfahrt

Die Arbeiterwohlfahrt kommt aus den Ermittlungen nicht heraus. Nun trifft es den Kreisverband Bamberg. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob angebliche Spenden von Handwerkern und Lieferanten nicht in Wahrheit als Bestechung anzusehen sind.

 
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Haben Handwerker nur deshalb Aufträge des Awo-Kreisverbandes Bamberg erhalten, weil sie im Gegenzug dafür Spenden tätigten? Die Staatsanwaltschaft geht diesem Verdacht nach. Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Hof/ Bamberg - Neben dem Kreisverband Kulmbach der Arbeiterwohlfahrt (Awo) steht auch der Kreisverband Bamberg im Blickpunkt staatsanwaltlicher Ermittlungen. Dabei geht es um den Verdacht der Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Dies bestätigten sowohl die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Hof als auch der Awo-Kreisverband Bamberg auf Anfrage unserer Zeitung.

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Kern der Vorwürfe: Ein ehemaliger Geschäftsführer des Verbandes soll die Erteilung von Bau- und Beschaffungsaufträgen davon abhängig gemacht haben, dass die Begünstigten dem Kreisverband und seinen Einrichtungen hinterher großzügige Spenden überweisen. Dies gilt als unlauterer Vorteil gegenüber Konkurrenten und Korruption und steht unter Strafe.

Wie dies funktioniert haben soll, zeigte in dieser Woche ein Verfahren gegen zwei Handwerker aus dem Raum Bamberg vor dem Amtsgericht Hof. Sie hatten 2019 Außenarbeiten an einem Kinderhaus des Awo-Kreisverbandes Bamberg vorgenommen. Gegen beide waren Strafbefehle erlassen worden, weil Staatsanwaltschaft und Gericht davon ausgingen, dass sie im Gegenzug für die Erteilung des Auftrags versprechen, jeweils 1500 Euro an das Kinderhaus zu spenden und dies auch taten.

Ihr Verhandlungspartner war der damalige Kreisgeschäftsführer Werner D., gegen den sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hauptsächlich richten. Beide hatten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt, den sie im Laufe der Verhandlung jedoch zurückzogen. Ihr Strafverfahren wurde gegen eine Geldauflage von 1000 Euro eingestellt. Der Strafrichter hatte deutlich gemacht, dass er die beiden Angeklagten für „die kleinsten Figuren in einem weitaus größeren Spiel“ hält.

Welche Ausmaße die Affäre hat, wollte die Hofer Staatsanwaltschaft nicht darlegen. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, daher könne keine Aussage über den Ausgang des Verfahrens gemacht werden, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unsere Zeitung mit. Die Awo Bamberg bestätigte, dass es bei ihr im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen eine Durchsuchung gegeben habe. Man gehe allerdings um Vorgänge aus den Jahren 2013 und 2014 gehe und sich die Ermittlungen allein gegen den damaligen Geschäftsführer Werner D. richte, der inzwischen aus den Diensten des Kreisverbandes ausgeschieden sei. Dieses Ausscheiden habe jedoch keinen Zusammenhang mit dem den Vorwürfen gehabt. Schon weil man mit D. eine gegenseitige Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet habe, könne man zu der Angelegenheit keine weitere Wendung Stellungnahme abgeben. Werner D. selbst war für unsere Zeitung nicht erreichbar.

Das robuste Einwerben von Spenden könnte für die Beteiligten noch weitere unangenehme Folgen haben. Dann nämlich, wenn die Geschäftspartner der Awo, die sich auf diese Weise Aufträge gekauft haben, diese „Spenden“ auch noch in ihren Steuererklärungen angegeben haben. Für sie selbst könnte dies den Vorwurf der Steuerhinterziehung rechtfertigen.

Bei der Awo Bamberg könnte eine solche Mitwirkung an steuerverkürzenden Manövern den steuerlich günstigen Status der Gemeinnützigkeit in Gefahr bringen. Zuletzt hat ist der Awo in Frankfurt nach mehreren Affären die Gemeinnützigkeit für einige Jahre rückwirkend entzogen worden. Dort hatten sich Spitzenfunktionäre überhöhte Gehälter und luxuriöse Dienstwagen zukommen lassen.

Wie bekannt, sind bei der Hofer Staatsanwalt weiterhin Ermittlungen gegen des Verdachts der Untreue gegen die Kulmbacher Kreisvorsitzende und SPD-Landtagsabgeordneten Inge Aures und den ehemaligen Kreisgeschäftsführer Oskar S. anhängig. Hier besteht der Verdacht, dass Oskar S. nach seiner Anstellung über Jahre für Tätigkeiten als Bauaufseher bezahlt worden ist, die nicht oder in nicht nennenswerter Weise erbracht hat. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sind auch diese Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.