Wer hat Anspruch auf das Kinderkrankengeld?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte und berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Kinderkrankengeld gibt es für jedes Kind bis zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Eltern konnten und können die Krankentage in diesem Jahr einsetzen, wenn die Kita oder Schule wegen der Pandemie geschlossen ist, der Präsenzunterricht ausgesetzt wurde, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist oder es eine Empfehlung von Behörden gibt, die Betreuungsangebote in Schule oder Kita nicht wahrzunehmen. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Und: Eltern im Homeoffice haben Anspruch auf die zusätzlichen Tage.