Pflanzliche Produkte dürfen weiterhin wie ihre fleischlichen Pendants genannt werden, so hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 4. Oktober entschieden. Drei vegan-vegetarischen Verbände sowie der Fleischersatzprodukthersteller „Beyond Meat“ hatten sich gegen ein in Frankreich beschlossenes Dekret gewandt. Denn dort wurde bereits 2021 ein Gesetz erlassen, welches festlegt, dass pflanzliche Produkte keine mit Fleisch assoziierten Bezeichnungen wie „Wurst“ oder „Steak“ tragen dürfen.