EU sagt Mikroplastik den Kampf an Warum Glitzer jetzt verboten wird

Lotta Wellnitz
Auch Glitzer fällt unter das neue Mikroplastik-Verbot der EU-Kommission. Foto: Imago/Zoonar

Der Verkauf von Mikroplastik wird in der Europäischen Union nach und nach verboten – manche Produkte betrifft das schon ab Mitte Oktober. Bei Nageldesignern und Make-Up-Artists ist die Aufregung in den Sozialen Medien groß. Was hat es mit dem Verbot auf sich?

 
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Täglich nehmen Menschen durch Nahrung, Trinkwasser oder bloßes Atmen Mikroplastik zu sich. Im Schnitt ganze fünf Gramm pro Woche. Das entspricht einer Kreditkarte, wie Forscher im Auftrag der Umweltstiftung WWF herausgefunden haben. Die winzigen Plastikpartikel sind enorm schädlich für die Umwelt und auch unsere Gesundheit. Jetzt wird der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen in der Europäischen Union schrittweise verboten.

Durch neue Regeln der EU-Kommission wird künftig der Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt - ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Das steht in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom vergangenen Montag. Für manche Produkte gilt das Verbot schon im Oktober. In den Sozialen Medien ist der Aufschrei groß.

Was ist Mikroplastik?

Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere – also Kunststoffe – bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Es gibt zwei Sorten von Mikroplastik: das primäre sowie das sekundäres Mikroplastik. Ersteres wird diversen Produkten zugesetzt. Unter den Begriff fallen laut Umweltbundesamt beispilsweise:

  • Basispellets, die das Grundmaterial für die Plastikproduktion darstellen
  • Granulate in Kosmetik und Hygieneprodukten, wie Peelings, Zahnpasta, Handwaschmittel
  • mikroskopische Partikel, die in Reinigungsstrahlern, zum Beispiel auf Werften eingesetzt werden oder in der Medizin als Vektor für Wirkstoffe von Arzneien Anwendung finden

Sekundäres Mikroplastik entsteht durch physikalische, biologische und chemische Degradation – also den Zerfall – von Makroplastikteilen.

Was ist vom Verbot betroffen?

Das Verbot der EU-Kommission betrifft laut Mitteilung unter anderem Kosmetika wie Peelings oder Glitter, Granulatmaterial auf Sportanlagen, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel. In den sozialen Medien wird aber vor allem eins diskutiert: Glitzer. Denn bereits Mitte Oktober – also in gut 20 Tagen – soll der Verkauf von losem Glitzer verboten sein. Das würde zum Beispiel auch die Karnevalssession am 11.11. betreffen. Mikroperlen sind dann ebenfalls tabu. Diese werden in Peeling-Produkten verwendet.

Auf der Online-Videoplattform TikTok gibt es in diesem Zusammenhang einen eigenen Hashtag: „Glitzerverbot“. In Videos mit diesem beschweren sich unter anderem Nageldesigner und Make-Up-Artists über das Verkaufsverbot. Eine Userin kritisiert etwa, dass das Verbot plötzlich kam.

Andere, die Glitzer häufig benutzen, sind einfach sauer und äußern ihren Unmut.

Wiederum andere liefern eine Alternative: Bio-Glitzer. Solcher wird meist auf pflanzlicher Basis wie Cellulose oder Aloe Vera hergestellt und sind natürlich abbaubar.

Das Verkaufsverbot soll zwar ab Oktober gelten, die Produkte dürfen aber weiterhin benutzt werden. Und: Noch kann man die auch kaufen. Einige gehen deswegen jetzt in den Laden, um sich zum Beispiel mit Glitzer einzudecken.

Die Kommentare in den Sozialen Medien zum Thema Glitzerverbot sind gespalten. „Ich Erzieherin bin voll traurig. Was benutzen wir zum basteln“, scheibt etwa eine Nutzerin.

Andere verstehen das Verbot:„Naja. Es geht hier tatsächlich um jährlich knapp 50 Tonnen Mikroplastik welches verkauft wird. Diese landet in der Umwelt und in unserer Nahrung“, kommentiert ein anderer Nutzer ein Video.

Andere wiederum finden die ganze Diskussion eher unnötig. Auch Kommentare wie “Glitzerverbot, diese Welt hat andere Probleme“ sind zu lesen.

Warum wird Mikroplastik verboten?

Wie einige Nutzer in den sozialen Medien richtigerweise schreiben: Mikroplastik ist extrem umweltschädlich, das ist bereits hinreichen bewiesen. Damit weniger der winzigen Plastikpartikel in Umwelt und Meere gelangen, hat die EU den Verkauf von Mikroplastik und Produkten, denen dieser zugesetzt wird, verboten. Und dazu zählen eben auch Glitzer und Peeling-Produkte.

In der EU werden jedes insgesamt 42 000 Tonnen Mikroplastik freigesetzt. Die Kommission will die Verschmutzung von Ozeanen und Umwelt mit Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent reduzieren. „Mikroplastik findet sich in den Meeren, Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und im Trinkwasser“, sagte Virginijus Sinkevicius, EU-Umweltkommissar. Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Die winzigen Partikel reichern sich auch in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und gelangen zudem ins Trinkwasser. Das bedeutet: Auch Menschen nehmen sie unter anderem über die Nahrung auf. Das kann gesundheitlich Folgen haben.

Gibt es Ausnahmen vom Verbot der EU-Kommission?

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben der EU-Kommission nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimme Ausnahmen.

Gilt das Verbot für alle Produkte?

Nein. So müssen zum Beispiel Kunstrasen-Sportplätze erst innerhalb von acht Jahren von ihrem Granulat befreit werden. Das Granulat auf diesen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik  und damit ein großes Umweltproblem.

Auch in Bezug auf Kosmetika, bei denen es kompliziert ist, das Mikroplastik zu ersetzen – etwa weil die Alternativsuche schwierig ist – gibt es eine Übergangsfrist. Diese soll zwischen vier und zwölf Jahre betragen.

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