Luxemburg - Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Mängeln während ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurückverlangen. Dies sei der Fall, wenn die Mängel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit.