Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt. Sie sind demnach grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen und Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch hervorgeht. Die Anbieter müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten bekommen, „wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen“, heißt es (Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).