Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See ist rechtskräftig. Das bestätigte das Landgericht München II. Demnach legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen Wochenfrist nach dem Urteil keine Rechtsmittel ein.