Nur eingeschränkt verhandlungsfähig
Da Mahler wegen seiner schweren Erkrankungen nur drei Stunden täglich verhandlungsfähig ist, musste der Staatsanwalt bei der vierten Anklage unterbrechen. Die Anklageverlesung soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Insgesamt sind bis zum 20. Januar 14 Verhandlungstage vorgesehen.
Der 86-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen. 2015 war Mahlers Haft wegen seiner schweren Erkrankung unterbrochen worden. Als er die Strafe im April 2017 wieder antreten sollte, floh der damals 81-Jährige nach Ungarn und bat dort vergeblich um politisches Asyl. Nach seiner Auslieferung im Sommer 2017 musste Mahler seine Reststrafe absitzen.
Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) und distanzierte sich nach einer langen Haftstrafe von seiner terroristischen Vergangenheit. In den 1990er Jahren wandte er sich dem Rechtsextremismus zu.