München (dpa/lby) - Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos dürfen nur in sehr eng gesetzten Grenzen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter genetisch untersucht werden. In den zehn Jahren ihres Bestehens hat die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) über rund 2.500 Anträge auf eine solche Untersuchung des Erbmaterials entschieden - in den allermeisten Fällen positiv.