Frage des Tages Die Sache mit dem Treppenhaus

Im Treppenhaus lässt sich die Bauhaus-Handschrift erkennen. Quelle: Unbekannt

Eine Leserin ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses.

 
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Eine Leserin ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Sie würde gerne eine Maskenpflicht im Treppenhaus festschreiben und möchte deshalb wissen: "Ist Maskenpflicht in Treppenhäusern zweckmäßig und notwendig? Gilt in Treppenhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie von Haus aus Maskenpflicht wie etwa im Bus - oder darf ich diese anordnen?"

Wir fragen nach beim Eigentümerverband "Haus und Grund Deutschland". Julia Wagner, die Rechtsreferentin des Verbands sagt: "Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gibt es bisher nicht." Gesetzlich geregelt ist das Tragen einer solchen Maske insbesondere für den Bahnverkehr und den Einzelhandel. "Nichtsdestotrotz wäre es sinnvoll, auch im Treppenhaus eine Maske zu tragen, da man die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen ansonsten nur schwer einhalten kann", erklärt die Juristin.

Ob das Tragen einer Maske angeordnet werden kann, sei zweifelhaft. Die Hausordnungen sind laut Wagner in der Regel an den Mietvertrag gebunden und können oft nicht einseitig geändert werden. "Selbst wenn eine Übertragung möglich wäre, dürfte eine solche Anordnung unwirksam sein, da sie den Individualinteressen der Mieter zu sehr entgegensteht und deutlich einschränkt", weiß die Expertin. "Vorstellen könnte ich mir allenfalls, dass eine eingeschränkte Klausel möglich wäre, nach der Maske getragen werden muss, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann - denn damit werden nur die gesetzlichen Regelungen wiedergegeben." Ihr seien dazu allerdings noch keine Urteile bekannt, sodass abgewartet werden müsste, wie ein Richter entscheidet.

"Trotzdem halte ich es für ratsam, die Mieter darauf hinzuweisen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Treppenhaus angebracht ist und empfohlen wird", erklärt Julia Wagner. Denn: Gefährdet ein Mieter durch sein Verhalten mehrfach andere Mieter, indem er Abstände nicht einhält oder absichtlich in einen bereits - für Corona - vollen Fahrstuhl steigt, so könnte dies im Extremfall eine Abmahnung durch den Vermieter nach sich ziehen, auch wenn keine Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes besteht. Die Juristin weiß: "Jeder Mieter ist dazu verpflichtet, sich an rechtliche Regelungen zu halten und andere Mieter nicht zu gefährden." K.D.

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