Ob das Tragen einer Maske angeordnet werden kann, sei zweifelhaft. Die Hausordnungen sind laut Wagner in der Regel an den Mietvertrag gebunden und können oft nicht einseitig geändert werden. "Selbst wenn eine Übertragung möglich wäre, dürfte eine solche Anordnung unwirksam sein, da sie den Individualinteressen der Mieter zu sehr entgegensteht und deutlich einschränkt", weiß die Expertin. "Vorstellen könnte ich mir allenfalls, dass eine eingeschränkte Klausel möglich wäre, nach der Maske getragen werden muss, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann - denn damit werden nur die gesetzlichen Regelungen wiedergegeben." Ihr seien dazu allerdings noch keine Urteile bekannt, sodass abgewartet werden müsste, wie ein Richter entscheidet.