"Mein Nachbar sagt aber, das ist verboten. Stimmt das?" Es stimmt. Auch wenn die Schwalben inzwischen ihre Nester und das Land in Richtung Winterquartier Afrika verlassen haben, dürfen Hausbesitzer die Nester nicht entfernen. Sie stehen bundesweit das ganze Jahr über unter Naturschutz. Darauf weist der Landesbund für Vogelschutz in Bayern in einer Veröffentlichung hin. Die Vögel sind standorttreu - das bedeutet, sie kehren nach dem Winter zurück zu ihren Nestern. Und damit auch zu unserem Fragesteller.
Frage des Tages Die Sache mit den Schwalben
Redaktion 12.09.2018 - 21:11 Uhr