Frage des Tages Die Sache mit der Erbfolge

Ums Erbe entbrennt oft Streit. Wollen Erblasser das verhindern, können sie einen Testamentsvollstrecker mit der Betreuung des Nachlasses beauftragen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Erben will gelernt sein. Was mal so im Spaß dahin gesagt ist, kann durchaus ernste Seiten haben. Dann nämlich, wenn der Nachlass geregelt wird. Und dabei geht es oft auch um die Erbfolge.

 
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