Wir fragen den Versicherungsexperten Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV. Er sagt: Bei einer Reiserücktrittsversicherung ist man gegen eine unerwartet schwere Erkrankung abgesichert. Schwer sind Erkrankungen dann, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt oder wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise unzumutbar wäre. Das hänge von der jeweiligen Krankheit und der Reise ab. So wäre ein gebrochener Zeh für eine Karibik-Kreuzfahrt kein Problem, würde aber eine Bergtour in den Himalaya unzumutbar machen.