Eine komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung des Kaufpreises - ein sogenannter großer Schadenersatz - komme aber nicht infrage, sagte Menges. Dafür seien nach wie vor Sittenwidrigkeit und bewusste Täuschungsabsicht die Voraussetzung. Fahrlässigkeit seitens der Autobauer reiche dafür nicht aus.
Wie reagieren die Autobauer?
Sie bestritten vehement, dass ihre Motoren manipuliert seien. Der VW-Motor EA288 etwa, um den es in einem der am Montag abgeurteilten Fälle ging, sei vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgesegnet worden, betonte Martina Wijngaarden von der für VW tätigen Kanzlei Freshfields. Das Thermofenster sei nicht unzulässig, das habe das KBA in Hunderten Verfahren bestätigt. "Wir gehen am Ende des Tages davon aus, dass alle Fälle abgewiesen werden."
Auch ein Mercedes-Sprecher sagte, dass Thermofenster nicht als unzulässig zu betrachten seien - und selbst wenn, habe es seitens Mercedes keine fahrlässige Pflichtverletzung gegeben. Schließlich habe sich Mercedes auf behördliche Genehmigungen in Deutschland verlassen und auch europaweit seien diese Funktionen akzeptiert worden.
Warum hat der BGH sich die drei Fälle überhaupt vorgeknöpft?
Ein Urteil aus Luxemburg im März rüttelte an der bisherigen BGH-Rechtsprechung und zwang den Dieselsenat zu einer verbraucherfreundlicheren Linie. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Hürden deutlich niedriger angesetzt. Schadenersatz-Ansprüche könnten demnach schon bei einfacher Fahrlässigkeit entstehen - und nicht erst dann, wenn bewusst geschummelt und getrickst wurde. Der BGH hatte das zuvor immer anders gesehen. Fahrzeughalter, die wegen Thermofenstern geklagt hatten, waren daher bisher leer ausgegangen.
Wie ist die Lage an den Gerichten derzeit?
Zehntausende von Klagen lagen in den unteren Instanzgerichten bisher wegen des Luxemburger Urteils und den erwarteten Auswirkungen auf deutsches Recht auf Eis. Auch nach dem BGH-Urteil vom Montag muss jeder Einzelfall bewertet werden. Mit dem Vorschlag des Dieselsenats, Klägern einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu gewähren, könnten sie aber möglicherweise zügiger abgehandelt werden als gedacht. "Das macht die Sache praktikabel", sagte der BGH-Anwalt des Klägers im VW-Fall, Matthias Siegmann. Auch der ADAC begrüßte die Vereinfachung von Schadenersatzklagen.
Und für die, die noch nicht vor Gericht zogen - lohnt es sich jetzt, Klage einzureichen?
Das dürfte nicht immer den Aufwand wert sein. Eine erfolgreiche Klage auf Schadenersatz garantiert nicht unbedingt die maximale Entschädigung. Denn ein Fahrzeughalter muss sich den Restwert des Autos anrechnen lassen. Je mehr Kilometer das Auto beispielsweise schon gefahren wurde, desto geringer kann die Entschädigungssumme ausfallen.