Rat im Trauerfall HIMML Bestattungen hat Antworten auf die fünf häufigsten Fragen

Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer oft auch viele organisatorische und rechtliche Fragen mit sich. Angehörige stehen dabei häufig vor Entscheidungen, mit denen sie sich zuvor noch nie beschäftigen mussten. HIMML Bestattungen greift einige der am häufigsten gestellten Fragen im Trauerfall auf und gibt verständliche Antworten.

Im Trauerfall gibt es keine richtigen oder falschen Entscheidungen. HIMML Bestattungen berät Sie gerne. Foto: stock.adobe.com

Muss man bei einer Kremation einen Sarg wählen?

Ja. In Deutschland ist ein Sarg auch bei einer Feuerbestattung gesetzlich verpflichtend. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede verstorbene Person in einem Sarg bestattet oder kremiert werden muss. Neben der rechtlichen Vorgabe erfüllt der Sarg auch wichtige praktische und pietätvolle Funktionen. Er dient dem würdevollen und sicheren Transport des Verstorbenen zum Krematorium.

Zudem spielt der Sarg bei der Kremation selbst eine Rolle, da er Teil der sogenannten Brennnutzlast ist und den Verbrennungsprozess unterstützt. Angehörige können zwischen verschiedenen Sargmodellen wählen, die speziell für Feuerbestattungen vorgesehen sind. Diese erfüllen alle gesetzlichen und technischen Anforderungen.

Wie lange dauert eine Kremation? 

Der eigentliche Kremationsvorgang dauert in der Regel etwa 1,5 bis 2,5 Stunden. Er findet unter streng kontrollierten und gesetzlich geregelten Bedingungen statt und wird einzeln durchgeführt. Die Zeitspanne zwischen dem Versterben und der Beisetzung der Urne ist jedoch deutlich länger. Je nach Auslastung des Krematoriums sowie behördlichen Abläufen kann es vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Rückgabe der Urne an das Bestattungsunternehmen bis zu zwei Wochen dauern. Erst danach ist die Urnenbeisetzung möglich.

Darf man die Asche des Verstorbenen nach Hause nehmen? 

In Bayern gilt – wie in den meisten Bundesländern – ein Friedhofs- und Beisetzungszwang. Das bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen ausschließlich auf einem genehmigten Friedhof oder einer zugelassenen Beisetzungsstätte beigesetzt werden darf.

Die Aufbewahrung der Urne zu Hause oder das Verstreuen der Asche auf privatem Grund ist daher nicht erlaubt. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Totenruhe sowie die Sicherstellung eines dauerhaften Ortes des Gedenkens.

Kauft man ein Grab auf Lebenszeit? 

Nein. Beim Erwerb einer Grabstätte wird kein Eigentum erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht vergeben. Dieses gilt für die Dauer der sogenannten Ruhefrist, deren Länge sich nach der Grabart und den Vorgaben des jeweiligen Friedhofs richtet.

Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert oder die Grabstätte aufgegeben werden. In diesem Fall wird das Grab eingeebnet und später neu vergeben. Diese Regelung dient einer geordneten und nachhaltigen Nutzung der Friedhofsflächen.

Kann man einer anonymen Beisetzung beiwohnen?

Nein. Eine anonyme Beisetzung erfolgt grundsätzlich ohne Anwesenheit der Angehörigen. Der genaue Zeitpunkt der Beisetzung wird nicht bekannt gegeben, und es gibt keine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle. Alternativ bestehen jedoch weitere Beisetzungsformen, bei denen ein persönlicher Abschied möglich ist, wie etwa pflegefreie Gräber.

Fazit  
Im Trauerfall gibt es keine richtigen oder falschen Entscheidungen – nur individuelle Wege des Abschieds. Gut informiert zu sein kann helfen, Entscheidungen bewusster und mit mehr innerer Ruhe zu treffen. HIMML Bestattungen steht Hinterbliebenen sowie Vorsorgenden jederzeit beratend zur Seite. 

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