Für das Oberzentrum Selb möchte die Wahl haben

Wahlweise deutsches und tschechisches Recht im grenzüberschreitenden Oberzentrum Selb/Asch: : Das wünscht sich der Stadtrat Selb nach einem Beschluss des Ferienausschusses. Foto: /Florian Miedl

Der Ferienausschuss beschließt eine brisante Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm: Bei Genehmigungen möchte man zwischen deutschemund tschechischem Recht wählen können.

 
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Auf die Antwort sind wir sehr gespannt.“ Dieser Satz der Haupt- und Rechtsamtsleiterin Nicole Abraham fasst die Erwartungen des Selber Ferienausschusses gut zusammen. Denn die Ausschussmitglieder haben auf Antrag von Wolfgang Kreil (CSU) eine eher ungewöhnliche Stellungnahme zur Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Den Antrag verlas dritter Bürgermeister Klaus von Stetten (Aktive Bürger), da Kreil nicht Mitglied des Ferienausschusses ist: Die Stadt Selb beantragt demnach, dass in grenzüberschreitenden Oberzentren Genehmigungen wahlweise nach dem Recht des einen oder des anderen Landes erfolgen können. Zur Erinnerung: Die Städte Selb und Asch bilden eines von insgesamt vier grenzüberschreitenden Oberzentren in Bayern.

Verkauf und Handel

Auf die Nachfrage von Roland Graf (SPD), ob tschechisches Recht in Deutschland anwendbar sei und warum man es anwenden sollte, verwies Nicole Abraham darauf, dass in Tschechien die Regelungen für Verkauf und Handel nicht so streng seien wie in der Bundesrepublik. Der Antwort des bayerischen Ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sehen nach dem einstimmigen Beschluss auch die Stadträte mit Spannung entgegen.

Getroffen hatte der Ferienausschuss den Beschluss, da die Änderung des Landesentwicklungsprogramms in die zweite Runde gegangen war und die Gemeinden., Städte und Landkreise in einem ergänzenden Beteiligungsverfahren erneut gehört wurden.

Nach den weiteren Arbeiten für den Radweg und Radstreifen in der Christoph-Krautheim erkundigte sich Walter Wejmelka, Sprecher der SPD-Fraktion. Er wollte wissen, ob es dabei bleibe, dass auf der „Kirschneck-Seite“ ein kombinierter Fuß- und Radweg beschildert und auf der „Bohemia-Seite“ ein Radstreifen markiert werde. Die jetzige Situation sei für Radfahrer unübersichtlich. Bauamtsleiter Helmut Resch sicherte Beschilderung und Markierung zu. Auf Wejmelkas Nachfrage, wann dies geschehen wird, sagte Resch, das hänge von der Auftragsvergabe ab. Er gehe von einer Umsetzung noch in diesem Jahr aus.

Zusätzliche Parkplätze

Wejmelka legte auch eine Anfrage seines Fraktionskollegen Kai Hammerschmidt vor, der erneut nach zusätzlichen Parkplätzen unterhalb des im Bau befindlichen Kreisverkehrs am Goetheplatz fragte. Resch erwiderte, dass für 2023 Geld in den Haushalt eingeplant werde, um Parkplätze zu bauen.

Roland Graf (SPD) kritisierte den Zustand der Ludwigpassage, in der er „eklatante Baumängel am Boden und in der Ausführung der Arbeiten“ entdeckt habe. Von Stetten versprach einen Bericht in der September-Sitzung. Ebenfalls im September will die Verwaltung auflisten, wie im Winterhalbjahr Energie eingespart werden kann. Gefragt nach möglichen Maßnahmen hatte ebenfalls Kai Hammerschmidt.

Nicht zufrieden zeigte sich Stadtrat Stefan Merz (CSU) mit dem Fortgang der Arbeiten im Bürgerpark. Er berief sich auf eine Anfrage von Matthias Müller aus der vergangenen Sitzung. Bisher seien keine Fortschritte sichtbar, obwohl Müller versprochen hatte, die Arbeiten im Juli wieder aufzunehmen. Merz forderte, dass dem Stadtrat genaue Daten und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Grünes Licht

Vier Baugesuchen hat der Ferienausschuss in seiner Sitzung grünes Licht gegeben, zum Teil hat er dazu Abweichungen gewährt. Eine Baugenehmigung stellte der Ausschuss für folgende Vorhaben in Aussicht: den Bau einer Garage am Anwesen Steingeröll 18, die Errichtung eines Gartenhauses als Abstellgebäude am Haus Erlenweg 6 sowie die Nutzungsänderung des Hauses Markgrafenstraße 2 zum Ferienhaus. Lediglich eine Einschränkung gab es für den vierten Bauantrag, nämlich eine neue Einfriedung am Haus Häusellohweg 88. Der Bauherr darf zwar abweichend vom Bebauungsplan einen Stabmattenzaun bauen, allerdings darf der nur 1,20 Meter statt wie geplant 1,40 Meter hoch sein.

Dritter Bürgermeister Klaus von Stetten merkte an, dass man in allen vier Fällen den Antragstellern entgegengekommen sei und Abweichungen genehmigt habe: „Das ist ein positives Signal für Bauherren in Selb.“

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